Hinweis zur Künstlersozialkasse
Bei der Beauftragung von freischaffenden Künstlern können unter Umständen für Unternehmen Zahlungen an die Künstlersozialkasse fällig werden. Dies erfolgt unabhängig des sozialversicherungsrechtlichen oder der steuerrechtlichen Status des Auftragnehmers (Künstlers/Publizisten).
Abgabepflichtig sind alle Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Gemeinnützige Organisationen sind ggf. von der Zahlung befreit – erkundigen Sie sich am Besten, ob Ihre Organisation zur Zahlung einer Abgabe verpflichtet ist
Für den Einzug der Künstlersozialabgabe ist die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven zuständig. Hier erhalten Sie Auskunft über Untergrenzen, Zahlungsmodalitäten und eventuelle Befreiung.